Sondervorschriften fr die Verpackung PP71 und PP72:
PP71: Die Enden der Sprengschnur mssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der "SPRENGSCHNUR, biegsam" mssen sicher befestigt sein.

PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstnde in Rollen vorliegen.
